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Bemerkungen


Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1. Grundlagen des Vertrages

Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen entgegengenommen. Bei einer Buchung an Mesoamérica Travel AG (im folgenden mit „MT“ abgekürzt) erklärt sich der Kunde mit unseren Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen einverstanden.

 

2. Buchungen/Vertragsabschluss

2.1 Mit der Entgegennahme einer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und MT ein Vertrag zustande.

2.2 In der Buchung muss der vollständige Name sowie das Alter der Reiseteilnehmer angegeben werden. Desweiteren sind das Reisedatum sowie die Daten der Hin- und Rückflüge zu nennen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise sind Nettopreise und zahlbar in US-Dollar. Rechnungsabzüge werden nachbelastet.

3.2 Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

3.3 Der gesamte Rechnungsbetrag muss spätestens 15 Tage vor Reiseantritt auf dem Bankkonto von MT gutgeschrieben sein.

3.4 Für Reisen während der Hochsaison (Dezember bis und mit Ende Mai) sowie Gruppen (vier Passagiere oder mehr) muss eine Anzahlung von 25 % des Rechnungsbetrages geleistet werden. Der gesamte Rechnungsbetrag muss spätesten 30 Tage vor Reiseantritt auf einem Bankkonto gutgeschrieben sein.

3.5 Bei Buchungen, die nicht unter Punkt 3.3 und 3.4 fallen, ist die vollständige Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung/Auftragsbestätigung fällig.

3.6 Preiserhöhungen durch unvorsehbare Ereignisse wie Inland-Flugtickets und staatliche Steuererhöhungen können von MT nachbelastet werden.

3.7 Ein Anspruch auf Reiseantritt ohne vorangegangene und vollständige Bezahlung besteht nicht.

 

4. Reiserücktritt/Bearbeitungsgebühren

4.1 Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Kosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bei MT. Diese muß in jedem Fall schriftlich erfolgen, unter Berücksichtigung folgender Entschädigungen an MT:

4.2 Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50 US-Dollar pro Passagier verrechnet.

4.3 Bei Rücktritt zwischen 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung von 50% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 75 US-Dollar pro Passagier verrechnet.

4.4 Bei Rücktritt von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung von 50% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 100 US-Dollar pro Passagier verrechnet.

4.5 Bei Rücktritt von 6 Tagen oder weniger vor Reisebeginn bzw. für die Nichtteilnahme wird der volle Rechnungsbetrag erhoben, bzw. es wird kein Geld zurückerstattet.

 

Reiserücktritt/Bearbeitungsgebühren in der Hochsaison (Dezember bis Mai) und für Gruppen bzw. 4 Reiseteilnehmer und mehr

 

4.6 Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 100 US-Dollar pro Passagier verrechnet.

4.7 Bei Rücktritt zwischen 59 bis 15 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung von 50% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 150 US-Dollar pro Passagier verrechnet.

4.4 Bei Rücktritt von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung von 75% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 200 US-Dollar pro Passagier verrechnet.

4.5 Bei Rücktritt von 6 Tagen oder weniger vor Reisebeginn bzw. für die Nichtteilnahme wird der volle Rechnungsbetrag erhoben, bzw. es wird kein Geld zurückerstattet.

 

5. Transport

5.1 Bei Transportleistungen, insbesondere Inlandsflügen, Mietwagen, Autobusse und Schiffsreisen handelt MT nur als Vermittler von Leistungen Dritter.

5.2 Im übrigen hängen die von MT eingesetzten Transportmittel von der Anzahl der Reiseteilnehmer und den Wetterbedingungen ab. Für Nationalparkbesuche oder off-road Strecken werden teilweise geländetaugliche Allradfahrzeug verwendet. Der Komfort der Reiseteilnehmer kann dadurch einschränkt werden.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

 

5.3 Sämtliche Inlandflüge werden mit lokalen Fluglinien durchgeführt. Die Fluggesellschaft wird von MT festgelegt.

 

6. Ausrüstung

6.1 MT stellt den Kunden für Reisen in Urwaldgebiete oder Nationalparks Isomatten, Schwimmwesten, Moskitonetze, Geschirr und eine Erste-Hilfe-Apotheke zur Verfügung.

6.2 Für Expeditionen müssen die speziellen Reisebedingungen resp. Ansprüche an die Reiseteilnehmer unbedingt beachtet werden. Der Reisevermittler ist ausdrücklich dafür verantwortlich, diese Unterlagen rechtzeitig an die Reiseteilnehmer weiterzuleiten.

 

7. Haftungsbeschränkungen

7.1 MT garantiert die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Vertragspartner wie Hotels, Fluglinien, Autovermieter.

7.2 Ausdrücklich nicht verantwortlich ist MT für Verspätungen oder Annullationen von internationalen und nationalen Flügen, technische Probleme von Mietfahrzeugen, unvorhergesehene Vorfälle resultierend durch Naturerscheinungen oder persönliche Probleme des Kunden. Auch für den Fall eines Unfalles, Krankheit oder Raub persönlicher Gegenstände der Passagiere kann MT nicht verantwortlich gemacht werden.

7.3 MT behält sich das Recht auf Ausschluß von Reiseteilnehmern vor, die nachweisbar die Durchführung einer Reise durch Handlungen, persönliche, physische und/oder psychische Eigenschaften gefährden.

7.4 MT behält sich weiter das Recht vor, eine Reise oder Teile davon nicht durchzuführen, falls Gefahren für die Reiseteilnehmer bestehen.

 

8. Beschwerden

8.1 Sollte eine Reise aus Gründen, die nicht von MT zu verantworten sind und nicht gemäß Programm durchgeführt werden können, so stellt MT eine der gebuchten Reise entsprechende Alternative zur Verfügung.

8.2 Sollte es zu allgemeinen oder speziellen Problemen bezüglich der Qualität der in der Durchführung befindlichen Reise kommen, so sind die Mängel sofort anzuzeigen. Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Verbesserung im Interesse der Kunden noch während der Reise gewährleistet.

8.3 Sollte für den Reiseteilnehmer keine befriedigende Lösung gefunden werden, muß eine schriftliche Beschwerde bis maximal 14 Tage nach Reiseende bei MT vorliegen.

8.4 Der von Reiseteilnehmern ausgefüllte Fragebogen zur Qualitätskontrolle dient nicht als formelle Beschwerde.

 

9. Empfehlung

MT empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluß einer persönlichen Reiseunfall-, Rücktransport-, Diebstahl und Annullationsversicherung.

 

10. Reisedokumente, Visa, Impfungen

Der Vertragspartner von MT ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise gültigen Vorschriften verantwortlich. MT kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Impfungs-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist allein der Vertragspartner von MT verantwortlich.

 

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und MT ist ausschließlich honduranisches Recht anwendbar. Klagen gegen MT können nur am Hauptsitz in San Pedro Sula, Honduras, angebracht werden.


  

 
 
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