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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

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EISERATSCHLÄGE

Mesoamérica Travel S.A.

Colonia Juan Lindo, N.O.

32 Avenida, 8 Calle, #709

San Pedro Sula, Honduras

(+504) 2558-6447

1. Grundlagen des Vertrages

Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen entgegengenommen. Bei einer Buchung an Mesoamerica Travel AG (im folgenden mit „MT“ abgekürzt) erklärt sich der Kunde mit unseren Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen einverstanden.

2. Buchungen/Vertragsabschluss

2.1 Mit der Entgegennahme einer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und MT ein Vertrag zustande.

2.2 In der Buchung muss der vollständige Name sowie das Alter der Reiseteilnehmer angegeben werden. Des Weiteren sind das Reisedatum sowie die Daten der Hin- und Rückflüge zu nennen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise sind Nettopreise und zahlbar in US$. Rechnungsabzüge werden nachbelastet.

3.2 Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

3.3 Um eine Buchung zu garantieren, muss eine Anzahlung von 25 % des Rechnungsbetrages geleistet werden, die sofort nach Erhalt der Rechnung/Auftragsbestätigung fällig ist.

3.4 Der gesamte Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf dem Bankkonto von MT gutgeschrieben sein.

3.5 Bei kurzfristigen Buchungen (d.h. weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) ist die vollständige Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung/Auftragsbestätigung fällig.

3.6 Bei einem Rechnungswert unter 250 US$ erhebt MT eine Bearbeitungsgebühr von 25 US$.

3.7 Preiserhöhungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie Inland-Flugtickets und staatliche Steuererhöhungen können von MT nachbelastet werden.

3.8 Ein Anspruch auf Reiseantritt ohne vorangegangene und vollständige Bezahlung besteht nicht.

4. Reiserücktritt/Bearbeitungsgebühren

4.1 Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Massgeblich für die Kosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bei MT. Diese muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, unter Berücksichtigung folgender Entschädigungen an MT - soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist:

4.2 Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50 US$ pro Passagier verrechnet.

4.3 Bei Rücktritt zwischen 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung von 50% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 100 US$ pro Passagier verrechnet.

4.4 Bei Rücktritt von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn wird eine Entschädigung von 50% des Rechnungs-betrages, mindestens jedoch 150 US$ pro Passagier verrechnet.

4.5 Bei Rücktritt von 6 Tagen oder weniger vor Reisebeginn bzw. für die Nichtteilnahme wird der volle Rechnungsbetrag erhoben, bzw. es wird kein Geld zurückerstattet.

5. Transport

5.1 Bei Transportleistungen, insbesondere Inlandsflügen, Mietwagen, Autobusse und Schiffsreisen handelt MT nur als Vermittler von Leistungen Dritter.

5.2 Im Übrigen hängen die von MT eingesetzten Transportmittel von der Anzahl der Reiseteilnehmer und den Wetterbedingungen ab. Für Nationalparkbesuche oder Off-Road-Strecken werden teils geländetaugliche Allradfahrzeug verwendet. Der Komfort der Reiseteilnehmer kann dadurch einschränkt werden.

5.3 Alle Inlandsflüge werden mit lokalen Fluglinien durchgeführt. Die Fluggesellschaft wird von MT festgelegt.

6. Ausrüstung

6.1 MT stellt den Kunden für Reisen in Urwaldgebiete oder Nationalparks Isomatten, Schwimmwesten, Moskitonetze, Geschirr und eine Erste-Hilfe-Apotheke zur Verfügung.

6.2 Für Expeditionen müssen die speziellen Reisebedingungen resp. Ansprüche an die Reiseteilnehmer unbedingt beachtet werden. Der Reisevermittler ist ausdrücklich dafür verantwortlich, diese Unterlagen rechtzeitig an die Reiseteilnehmer weiterzuleiten.

7. Haftungsbeschränkungen

7.1 MT garantiert die sorgfältige Auswahl/Kontrolle der Vertragspartner wie Hotels, Fluglinien, Autovermieter.

7.2 Ausdrücklich nicht verantwortlich ist MT für Verspätungen oder Annullierungen von internationalen und nationalen Flügen, technische Probleme von Mietfahrzeugen, unvorhergesehene Vorfälle resultierend durch Naturerscheinungen oder persönliche Probleme des Kunden. Auch im Falle eines Unfalles, Krankheit oder Raub persönlicher Gegenstände der Passagiere kann MT nicht verantwortlich gemacht werden.

7.3 MT behält sich das Recht auf Ausschluss von Reiseteilnehmern vor, die nachweisbar die Durchführung einer Reise durch Handlungen, persönliche, physische und/oder psychische Eigenschaften gefährden.

7.4 MT behält sich weiter das Recht vor, eine Reise oder Teile davon nicht durchzuführen, falls Gefahren für die Reiseteilnehmer bestehen.

8. Beschwerden

8.1 Sollte eine Reise aus Gründen, die nicht von MT zu verantworten sind und nicht gemäss Programm durchgeführt werden können, so stellt MT eine der gebuchten Reise entsprechende Alternative zur Verfügung.

8.2 Sollte es zu allgemeinen oder speziellen Problemen bezüglich der Qualität der in der Durchführung befindlichen Reise kommen, so sind die Mängel sofort anzuzeigen. Dadurch wird eine schnelle und unbürokratische Verbesserung im Interesse der Kunden noch während der Reise gewährleistet.

8.3 Sollte für den Reiseteilnehmer keine befriedigende Lösung gefunden werden, muss eine schriftliche Beschwerde bis maximal 14 Tage nach Reiseende bei MT vorliegen.

8.4 Der von Reiseteilnehmern ausgefüllte Fragebogen zur Qualitätskontrolle dient nicht als formelle Beschwerde.

9. Empfehlung

MT empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer persönlichen Reiseunfall-, Rücktransport-, Diebstahl und Reise-Rücktrittkosten-Versicherung.

10. Reisedokumente, Visa, Impfungen

Der Vertragspartner von MT ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise gültigen Vorschriften verantwortlich. MT kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Impfung-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist allein der Vertragspartner von MT verantwortlich.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und MT ist ausschließlich honduranisches Recht anwendbar. Klagen gegen MT können nur am Hauptsitz in San Pedro Sula, Honduras, angebracht werden.

Stand: Januar 2009

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